Post by Susanne BreimannPost by wendlandHallo,
in Niedersachsen muß eine Klassenarbeit wiederholt oder das Ergebnis vom
Schulleiter genehmigt werden, wenn die Arbeiten von mehr als 30% der
Schüler/innen schlechter als "ausreichend" waren.
In welchen anderen Bundesländern gibt es ähnliche Erlasse?
Hallo Wolfgang
in NW ist das auch so.
Statt Schulleitung genügt aber die Stufenleitung.
Find ich auch ok so.
Grüße
sus
Hi Susanne,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Beim Stöbern im Netz fand ich aber folgendes (Quelle:
http://www.tresselt.de/aktuell.htm):
Zitat Anfang
Drittelerlass seit 4.Mai 2006 aufgehoben!
Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und die
Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I gemäß § 52 SchulG vom 3.Mai 2006
ist der § 6 Abs. 8 der APO-S I nunmehr aufgehoben. Darin hieß es bisher:
"(8) Erreicht bei einer Klassenarbeit ein Drittel der Schülerinnen und
Schüler kein ausreichendes Ergebnis, entscheidet die Schulleiterin oder der
Schulleiter nach Anhörung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers, ob die
Anforderungen angemessen waren. In diesem Falle ist die Arbeit zu werten,
andernfalls ist sie zu wiederholen."
Dieser Absatz ist nunmehr komplett aufgehoben (GV.NRW.2006 S.181). Das
bedeutet, dass der Fachlehrer entscheidet, ob er die Arbeit wertet oder
nicht. Die Schulleitung hat damit nichts mehr zu tun."
Zitat Ende
Ich bin ein wenig verwirrt.
Gruß, Wolfgang